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Am 25. Februar 2024 steht im Land die Verfassungsinitiative zur Volkswahl der Landesregierung an.

Bereits 2018 hat sich die Stiftung für Staatsrecht und Ordnungspolitik mit dem Thema der Direktwahl der Regierung in Liechtenstein beschäftigt.

Thomas Nigg, M.A. HSG kommt in seiner staatsrechtlichen Untersuchung zu folgenden Ergebnissen, die auch für die jetzt vorliegende Initiative relevant bleiben:

  • Die bewährte Machtverteilung (Dualismus) wird durch eine Art „Trialismus“ ersetzt, was die bereits bestehende Komplexität der „checks and balances“ im Land weiter erhöht.
  • Der tendenzielle Systemwechsel in Richtung Präsidentialismus mag die Macht der Regierung steigern, aber auch zur Blockierung politischer Entscheidungsprozesse führen.
  • Zu erwarten wäre jedenfalls eine stärkere Personalisierung von Wahlkampf und Medienberichterstattung; auch könnten populistische Aussenseiter ohne Unterstützung einer im Parlament stark vertretenen Partei in die Regierung gelangen.
  • Gerade ein Kleinstaat wie Liechtenstein ist auf ein auf Konsens ausgerichtetes Umfeld und inneren Zusammenhalt angewiesen. Die Direktwahl der Regierung brächte ohne Not nur weiteres Konfliktpotenzial.

Sie finden den Aufsatz von Thomas Nigg hier: https://sous.li/2018/04/die-direktwahl-der-regierung-in-liechtenstein-von-thomas-nigg-m-a-hsg/

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