Stiftung für Staatsrecht und Ordnungspolitik
Zweck der Stiftung für Staatsrecht und Ordnungspolitik ist die Förderung und Unterstützung sowie die eigenständige wissenschaftliche Bearbeitung, Dokumentation und Publikation im Bereich Staatsrecht und Ordnungspolitik in Liechtenstein. Es soll insbesondere die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen in Liechtenstein und im Ausland gesucht werden (s. Handelsregister-Auszug FL-0002.539.460-8)
Liechtenstein ist eine „konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage“ (Art. 2 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein). Gleichzeitig ist Liechtenstein auch ein ordnungspolitisches Erfolgsmodell, das seines gleichen sucht: mit politischer Stabilität, ökonomischer Prosperität und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Die Stiftung setzt sich zum Ziel, die ordnungspolitischen und staatsrechtlichen Rahmenbedingungen für diese Erfolge systematisch wissenschaftlich zu analysieren und in einen internationalen Kontext zu stellen. Die Stiftung für Staatsrecht und Ordnungspolitik verfolgt diese Zwecke durch interdisziplinäre Forschung sowie durch öffentlich zugängliche Veranstaltungen und Publikationen.