Odysseus trotzt den Versuchungen der Sirenen durch Selbstbindung. Ein Sinnbild für die Funktion von Ordnungspolitik und Staatsrecht

Bildquelle: John William Waterhouse, via Wikimedia Commons

Geschrieben am von in der Kategorie Ordnungspolitik.

„Weltschmerz“, „Heimat“, „Schadenfreude“, „Leitmotiv“ oder „Angst“ gehören zu den deutschen Lehnworten, die man in vielen europäischen Sprachen findet, da ihre Bedeutung kaum adäquat zu übersetzen ist. Ähnliches gilt für „Wirtschaftsordnung“ und mehr noch für „Ordnungspolitik“. Anders als „Wirtschaftssystem“ und deutlicher als das Modewort „governance“ steht „Wirtschaftsordnung“ oder „Wirtschaftsverfassung“ für  eine bestimmte Vorstellung der „guten Ordnung“ der Wirtschaft. Diese normative Beimischung wird deutlich, wenn man die Wirtschaftsordnung mit der sie hervorbringenden und schützenden „Ordnungspolitik“ in Verbindung bringt.

  • Ordnungspolitik zielt ab auf die Gestaltung der Wirtschaftsordnung. Sie formuliert den Rahmen allgemeiner „Spielregeln“, nach denen in Rechtsstaat und Privatrechtsgesellschaft  gehandelt werden soll.
  • Ordnungspolitik hat eine langfristig orientierte Leitbildfunktion. Sie dient den gemeinsamen Bürgerinteressen am Erhalt und Ausbau von Freiheit und Wohlstand.
  • Das ordnungspolitische Konzept der „Sozialen Marktwirtschaft“ hat in Nachkriegsdeutschland starken Einfluss gehabt und mit zum wirtschaftlichen und sozialen Erfolg der Ordnungspolitik beigetragen.
  • Ordnungspolitik ist prinzipiengeleitete Politik. Sie fordert einen regelbasierten Wettbewerb, der Machtpositionen in der Wirtschaft verhindert, den Konsumenten dient und zu wirtschaftlichen Fortschritt antreibt.
  • Konstitutive Prinzipien der Ordnungspolitik sind: Privateigentum, Vertragsfreihit und Haftung sowie Geldwertstabilität, offene Märkte und verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen.
  • Aufgrund der Interdependenz von wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Ordnung verfolgt Ordnungspolitik auch staatspolitische Grundsätze, so den Primat allgemeiner und gleicher Regeln vor interventionistischer Wirtschaftslenkung, das Zurückdrängen von Sonderinteressen, sowie die Selbstbindung der Politik an rechtsstaatliche Abwehrrechte und demokratische Kontrollrechte der Bürger.
  • Wird in einzelnen Bereichen ordnungspolitisch falsch oder inkonsistent entschieden, kommt es zu willkürlichen prozesspolitischen Interventionen und damit allzu oft zu Orientierungs-, Vertrauens- und Wohlstandsverlusten.

Im Folgenden werden die ideengeschichtlichen und normativen Grundlagen der Ordnungspolitik sowie deren Relevanz für zentrale aktuelle wirtschaftspolitische Problemfelder kurz zusammengefasst. Die einzelnen Abschnitte bauen zwar etwas aufeinander auf, können aber direkt angesteuert werden. Weiterführende Literatur finden Sie am Ende. Den Gesamttext finden Sie als PDF hier.