Staatsform
Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen der Verfassung ausgeübt (Art. 2 der Verfassung).
Staatsoberhaupt
S.D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein folgte Fürst Franz Josef II. am 13. November 1989. Am 15. August 2004 betraute Fürst Hans-Adam II. Erbprinz Alois als seinen Stellvertreter mit der Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsrechte.
Regierung
Die Regierung besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag des Landtages vom Fürsten für vier Jahre ernannt werden. Sie ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins und wird als Kollegialregierung geführt, welche sich aus dem/der Regierungschef/in und vier Regierungsrätinnen und Regierungsräten zusammensetzt. Die Regierung ist sowohl dem höchsten Legislativorgan, dem Landtag, als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich.
Parlament
25 Landtagsabgeordnete, vom Volk in allgemeiner, direkter und geheimer Wahl für vier Jahre gewählt. Der Wahlkreis Oberland stellt 15 Abgeordnete, der Wahlkreis Unterland 10 Abgeordnete. Der Landtag wird vom Fürsten einberufen und geschlossen. Die Landtagswahlen für die Mandatsperiode 2021– 2025 fanden am 7. Februar 2021 statt.
Gerichte
Die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen wird in erster Instanz durch das Landgericht, in zweiter Instanz durch das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof ausgeübt. Gerichte des öffentlichen Rechts sind der Verwaltungsgerichtshof und der Staatsgerichtshof. Die Gerichte haben ihren Sitz in Vaduz.
1342 Die Grafschaft Vaduz entsteht.
1396 Die Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft Vaduz wird bestätigt. Die Grafschaft untersteht direkt dem Kaiser.
1434–37 Vereinigung von Oberland (Grafschaft Vaduz) und Unterland (Herrschaft Schellenberg)
1699 Fürst Johann Adam Andreas kauft die Herrschaft Schellenberg. 1712 erwirbt er die Grafschaft Vaduz.
1719 Erhebung von Vaduz und Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechtenstein
1806 Erlangung der Souveränität durch Aufnahme in den Rheinbund
1815 Beitritt zum Deutschen Bund
1852 Zollvertrag mit Österreich
1862 Eine neue Verfassung tritt in Kraft, die den Landtag als Volksvertretung vorsieht.
1868 Aufhebung des liechtensteinischen Militärs
1919 Auflösung des Zollvertrages mit Österreich
1921 Die Verfassung wird grundlegend revidiert, die Volksrechte werden gestärkt.
1924 Zollvertrag mit der Schweiz, Einführung des Schweizer Frankens als offizielle Währung
1938 Fürst Franz Josef II. nimmt als erster Fürst Wohnsitz in Liechtenstein.
1950 Mitglied beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag
1960 Zusatzprotokoll über Beteiligung an der EFTA
1972 Zusatzabkommen über Einbezug in EG- und EGKSVerträge der Schweiz Geschichte und Verfassung
1978 Mitglied des Europarates
1980 Währungsvertrag mit der Schweiz
1990 Liechtenstein wird 160. Mitglied der UNO.
1991 Mitglied der EFTA
1995 Beitritt zum EWR und zur WTO
1997 Errichtung der Erzdiözese Vaduz
2003 Änderung der Verfassung
2019 Das Fürstentum Liechtenstein feiert sein 300-jähriges Bestehen.
Geografisch gesehen liegt Liechtenstein zwischen der Schweiz und Österreich im Zentrum des europäischen Alpenbogens. Liechtenstein ist mit 160 km2 der viertkleinste Staat Europas. Der westliche Nachbar Schweiz ist rund 260- mal grösser als Liechtenstein. Die Landesgrenze führt im Westen und Süden 41 km an den Schweizer Kantonen St. Gallen und Graubünden entlang. Im Norden und Osten teilt sich Liechtenstein eine 37 km lange Grenze mit dem österreichischen Bundesland Vorarlberg.
Fläche
Landesfläche | 160 km2 | 100% |
Waldfläche | 68 km2 | 42.2% |
Landwirtschaftliche Nutzfläche | 52 km2 | 32.2% |
Unproduktive Fläche | 23 km2 | 14.3% |
Siedlungsfläche | 18 km2 | 11.3% |
Weitere Informationen entnehmen sie von der Webseite der liechtensteinischen Landesverwaltung: www.statistikportal.li