Liechtenstein und der EWR: Erinnerungen und Erwartungen

Prof. Dr. iur. Dr. h.c. rer. pol. Carl Baudenbacher ist ein international anerkannter Expertedes europäischen, schweizerischen und internationalen Wirtschaftsrechts. Er berät private Mandanten, aber auch Regierungen und internationale Organisationen in den Bereichen EU-Recht, EWR-Recht, Wirtschaftsgrundrechte und schweizerisches Wirtschaftsrecht. Er ist auchals Schiedsrichter und Schiedsgerichtsexperte tätig. 

Die Neue Zürcher Zeitung nannte ihn „Carl der Grosse“. Die norwegische Wirtschaftszeitung Dagens Næringsliv bezeichnete ihn als „König Carl des EWR“. 

Carl Baudenbacher ist Visiting Professor an der London School of Economics LSE und DoorTenant bei Monckton Chambers, London. Von 1995 bis April 2018 war er Richter am EFTA-Gerichtshof (1995 bis 1996 in Genf, ab 1996 in Luxemburg), von 2003 bis 2017 dessenPräsident. Zwischen 1987 und 2013 hatte Carl Baudenbacher den Lehrstuhl für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen HSG inne. Von 1993 bis 2004 war er Permanent Visiting Professor für Europäisches und Internationales Recht an der University of Texas in Austin. 

Carl Baudenbacher hat über 40 Bücher und rund 300 Artikel zum schweizerischen,europäischen und internationalen Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Lauterkeitsrecht, Vergaberecht,Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Immaterialgüterrecht, zur Rechtsvergleichung,Schiedsgerichtsbarkeit und zum Recht der internationalen Gerichte verfasst. 2019 erschienenmi Springer Verlag seine intellektuellen Memoiren „Judicial Independence. Memoirs of aEuropean Judge”. 

Das folgende Gespräch führte Prof. Dr. Michael Wohlgemuth, Forschungsbeauftragter der Stiftung für Staatsrecht und Ordnungspolitik.

Liechtenstein und der EWR: Erinnerungen und Erwartungen

In diesem Gespräch beschreibt Prof. Carl Baudenbacher seine Erfahrungen als Berater Liechtensteins für den Beitritt zum EWR und als Richter beim EFTA-Gerichtshof. Danach werden mögliche Szenarien für die Zukunft des EWR besprochen, die auch für Liechtenstein relevant sein könnten wie etwa weitere Beitritte oder Austritte. Besonders die Entwicklungen (bzw. deren Ausbleiben) in den Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz sind für Liechtenstein von grosser Bedeutung.