Kontinuität und Wandel

Stiftung für Staatsrecht und Ordnungspolitik publiziert aus Anlass des 100-jährigen Bestehens der Verfassung eine Schrift zur Verfassungsgeschichte.

Die Stiftung für Staatsrecht und Ordnungspolitik hat das Jubiläum zum 100-jährigen Bestehen der Landesverfassung genutzt, um eine wissenschaftliche Arbeit zur Verfassungsgeschichte zu publizieren, welche unter der Prämisse ‘Kontinuität und Wandel’ steht.

Die neueste Publikation der Stiftung für Staatsrecht und Ordnungspolitik, welche von Univ.- Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M. und Prof. Dr. Michael Wohlgemuth verfasst wurde, widmet sich der Verfassungsgeschichte Liechtensteins unter der Prämisse Kontinuität und Wandel. Die Autoren kommen unter anderem zum Ergebnis, dass es alles andere als selbstverständlich ist, dass ein Land in Europa auf eine hundertjährige Verfassung zurückblicken kann. Darin sehen sie auch einen Vorteil und einen Grund für den Erfolg Liechtensteins in den letzten 100 Jahren. Sie führen aus: «Wie vielleicht kein anderes Land hat Liechtenstein in diesen einhundert Jahren behutsamen und friedlichen Wandel mit erstaunlicher Kontinuität kombiniert. Manche mögen darin einen konservativen, wenn nicht gar reaktionären Charakter der Verfassung Liechtensteins vermuten. Wir sehen dies anders. Wir sehen in der Kombination von Konservatismus und pragmatischem, liberalem Wandel eher einen Vorteil und Garanten für Stabilität und Vertrauen im Fürstentum.»

Stiftungsratspräsident Johannes Matt freut sich, dass die Stiftung aus Anlass des 100-jährigen Bestehens der Verfassung dieses Buch veröffentlichen kann. Er führt aus: «Im Zentrum der wissenschaftlichen Arbeit stehen die Verfassung von 1921 sowie die Verfassungsnovelle von 2003. Darüber hinaus wird auf Besonderheiten und Ähnlichkeiten mit anderen Verfassungen eingegangen.

Neben grundlegenden ordnungspolitischen und staatsrechtlichen Grundlagen sowie den Ausführungen zur Vorgeschichte gibt dieses Buch damit einen umfassenden Überblick über die Geschichte und Entwicklung der Verfassung unseres Landes.»

Die beiden Autoren gehen in ihrem Fazit auch auf die aktuelle Situation ein und wagen einen Blick in die Zukunft. Sie resümieren: «Aus rechtsvergleichender Sicht ist das Zusammenspiel von Fürst, Volk, Landtag, Regierung und Gerichten ebenso einzigartig wie komplex. Das steht aber dem Befund einer insgesamt gut austarierten Verfassung nicht entgegen, wenn man die demokratische Legitimation der Verfassung insgesamt und die verfassungsrechtliche sowie realpolitische Einhegung des monarchischen Prinzips im Besonderen ins rechte Licht rückt. Im Vergleich zu anderen Verfassungen

steht jene Liechtensteins auch was ihre Steuerungs- und Machtbegrenzungskraft betrifft, in nichts nach. Es bestehen daher gute Chancen, dass die liechtensteinische Verfassung auch in Zukunft zwar nicht änderungsresistent sein wird, aber in ihren Grundfesten bestehen bleibt.»

Die Stiftung für Staatsrecht und Ordnungspolitik hat sich zum Ziel gesetzt, die wesentlichen Erfolgsfaktoren im Fürstentum Liechtenstein zu untersuchen und staatsrechtlich wie auch ordnungspolitisch zu begründen. Bisher haben wir unter anderem zu den Fragen der Einbindung in den Europäischen Binnenmarkt, zum Verhältnis von Erbmonarchie und Demokratie, zur Bedeutung gesunder Staatsfinanzen und zu den Faktoren von Vertrauen in politische Institutionen Analysenvorgelegt.

Kontinuität und Wandel

Diese Studie bietet einen Überblick über die Verfassungsentwicklung Liechtensteins seit 1818. Besondere Bedeutung kommt der in weiten Teilen noch heute geltenden Verfassung von 1921 zu, die den „konstitutionell-monarchischen Staat auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage“ konstituiert. Aber auch die Verfassungsnovelle von 2003 wird ordnungspolitisch und staatsrechtlich behandelt. Der liechtensteinische „Sonderweg“ wird als wandlungsfähige Kontinuität gewürdigt.