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Johannes Matt und Dr. Matthias Donhauser haben die Stiftung für Ordnungspolitik und Staatsrecht gegründet. Wir sprachen mit Stiftungsratspräsident Johannes Matt über die Ziele dieser Stiftung.

Herr Matt, sie haben zusammen mit Dr. Matthias Donhauser die Stiftung für Ordnungspolitik und Staatsrecht gegründet. Weshalb?

Johannes Matt: Die Stiftung für Ordnungspolitik und Staatsrecht soll sich mit den im Namen der Stiftung genannten zwei Themenbereichen beschäftigen. Wir möchten untersuchen, welches die ordnungspolitischen und staatsrechtlichen Faktoren waren, die zum Erfolg Liechtensteins während den letzten Jahrzehnten führten. Daraus möchten wir ableiten, welche Voraussetzungen notwendig sind, dass Liechtenstein auch in Zukunft so erfolgreich sein kann. Wir orientieren uns also nicht – wie andere Forschungsinstitute – an aktuellen Problemen Liechtensteins, sondern versuchen die Entwicklung unseres Landes gesamtheitlich in Bezug auf Ordnungspolitik und Staatsrecht zu sehen.

Wie möchten Sie diese Zielsetzung erreichen?

Johannes Matt: Matthias Donhauser und ich leiten die Stiftung und geben den Rahmen vor, möchten uns aber in aktuelle Forschungsaufträge nicht einbringen. Hierfür haben wir einen wissenschaftlichen Beirat installiert, der von S. D. Prinz Michael präsidiert wird. Ihm zu Seite stehen die ehemalige Landtags-Vizepräsidentin Dr. Renate Wohlwend und Prof. Dr. Viktor Vanberg aus Freiburg im Breisgau. Er ist ein ausgewiesener Fachmann in Ordnungsökonomik, in der Neuen Institutionenökonomik sowie in der Ordnungspolitik. Darüber hinaus konnten wir Prof. Dr. Michael Wohlgemuth als Forschungsbeauftragter gewinnen. Er wird eng mit dem Stiftungsrat und dem wissenschaftlichen Beirat zusammenarbeiten. Er hat seit Jahren im Bereich der Ordnungspolitik geforscht und sich auch mit Staatsrecht auseinandergesetzt. Er verfügt über ein hervorragendes wissenschaftliches Netzwerk, war in Deutschland, den USA sowie Österreich wissenschaftlich tätig und hat gute Verbindungen in die Schweiz. Wir sind überzeugt, mit diesen Personen einen Beitrag zur wissenschaftlichen Untersuchung der Ordnungspolitik und Staatsrecht aus dem Fokus Liechtensteins beitragen zu können.

Wieso wurde mit Prof. Michael Wohlgemuth jemand zum Forschungsbeauftragten bestellt, der über wenige Kenntnisse über unser Land verfügt?

Johannes Matt: Die Stifter haben sich in einem ersten Schritt erfolgreiche Modelle in Liechtenstein angesehen und haben dabei an den in Vaduz ansässigen Think Tank ‘European Center of Austrian Economics Foundation’ (ECAEF) gedacht. Daraus ergab sich ein Kontakt zu Prof. Michael Wohlgemuth. Es stimmt somit nicht, dass er über wenige Kenntnisse über unser Land verfüge. Er hat seit Jahren im Bereich der Ordnungspolitik geforscht und sich auch mit Staatsrecht auseinandergesetzt. Somit war er für uns die ideale Person. Die Stiftung hat sich bewusst eine ähnliche Organisationsstruktur wie die ECAEF gegeben, weil diese Organisationsstruktur den Gründern zumindest für die Anfangsphase als sehr geeignet erschien. Daher haben die Gründer auch mit S.D. Prinz Michael von Liechtenstein, der als Präsident der ECAEF fungiert, Kontakt aufgenommen und ihn zum Präsidenten des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung berufen.

In welchem konkreten Themenkatalog möchte die Stiftung forschen?

Johannes Matt: Um unserer Zielsetzung gerecht werden zu können, umfasst der Forschungsauftrag der Stiftung die Staats- und Ordnungspolitik im Lichte von Liechtensteins aktueller Ausgangslage folgende drei Themenraster:

1.) Die Erfolgsfaktoren Liechtensteins inkl. staats- und ordnungspolitische Analyse der wichtigsten Faktoren in politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.

2.) Stabilität und Wandel inkl. der Analyse der Garanten von Stabilität, Kontinuität und Nachhaltigkeit bei gleichzeitiger hoher Anpassungsfähigkeit an Veränderungen im internationalen Umfeld.

3.) Das Zusammenspiel der drei Pfeiler der Verfassung inkl. einer Analyse von Nutzen und Schwächen der Verfassungsprinzipien. Diesbezüglich soll auch das direktdemokratische Prinzip, das rechtsstaatliche Prinzip mit dem Zusammenspiel von Gerichtsbarkeit und Verwaltung, das monarchische Prinzip sowie das Prinzip des Kleinstaates im internationalen Umfeld wie EWR, EFTA genauer untersucht werden.

Möchte die Stiftung damit in Konkurrenz zur Stiftung ‚Zukunft.li‘ oder zum Liechtenstein Institut treten?

Johannes Matt: Nein. Gewisse Überschneidungen mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen in Liechtenstein wie der Stiftung ‘Zukunft.li’, dem Liechtenstein Institut aber auch der Universität Liechtenstein und der Privaten Universität Liechtenstein sind denkbar. Der Forschungsschwerpunkt der Stiftung soll aber im Unterschied zu ‘Zukunft.li’ und dem Liechtenstein Institut viel stärker an den grundsätzlichen ordnungspolitischen und staatsrechtlichen Themen sowie an der internationalen Ausrichtung angelehnt sein und weniger an aktuellen politischen Themen in Liechtenstein. Dort, wo es dennoch zu Überschneidungen kommt, werden einerseits der wissenschaftliche Wettbewerb und andererseits die Möglichkeit zur Zusammenarbeit als befruchtend angesehen.